Der Feuerlöscher
Um Wartezeiten an den Theken und weiterhin auch unnötige Kontakte zu vermeiden, hat Phoenix ein neues bargeldloses Zahlungsmittel eingeführt: Der „Feuerlöscher“ dient ab sofort zum Erwerb von Speisen und Getränken.
Den „Feuerlöscher“, eine klassische Abstreichkarte, gibt es in zwei verschiedenen Größen:
10,- Euro | 25,- Euro
Dadurch werden umständliche Wechselgeschäfte an den Tresen der Verpflegungsstationen hinfällig, aber vor allem werden zusätzliche taktile Kontakte durch die Weitergabe von Münzen und Scheinen vermieden. Den „Feuerlöscher“ gibt es an der Abendkasse sowie in der Halle an einem gesonderten Schalter.
Hinweis: Es wird um Zahlung mit Scheinen oder per EC-Karte gebeten.
Rechtliches
§ 1 Vertragsbeziehung
Mit dem Bezug des „Feuerlöscher“ kommt ein Vertrag zwischen der Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA und dem Karteninhaber über die Nutzung des „Feuerlöscher“ als Zahlungssystem gemäß den nachfolgenden Bedingungen zustande.
§ 2 Leistungsumfang
Mit dem „Feuerlöscher“ kann der Karteninhaber an für die Nutzung des „Feuerlöscher“ freigegebenen Veranstaltungstagen an den Verkaufsstellen für Speisen und Getränke bargeldlos bezahlen, sofern der „Feuerlöscher“ ein Guthaben in der erforderlichen Höhe ausweist. Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf dem „Feuerlöscher“ ausgewiesenen Guthaben um den verfügten Betrag.
§ 3 Erwerb
Der „Feuerlöscher“ ist über die eigene Verkaufsstelle der Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA (Mittelstraße 4, HA) sowie während der Heimspiele von Phoenix Hagen in der Krollmann Arena erhältlich.
§ 4 Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer des „Feuerlöscher“ ist unbegrenzt.
§ 5 Rücktausch
Der Karteninhaber kann den „Feuerlöscher“ jederzeit gegen Auszahlung des restwertigen Kartenguthabens zum Nennwert in Banknoten/Münzen zurücktauschen.
Bei Barauszahlung eines Kartenguthabens von mehr als 20,00 € hat sich der Karteninhaber durch einen Personalausweis zu identifizieren.
Ein Rücktausch ist ausschließlich an den Verkaufsstellen der Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA möglich.
Im Falle einer Beschädigung bis zur Unkenntlichkeit des Restwertes ist ein Rücktausch ausgeschlossen, wenn nicht der Karteninhaber ein noch bestehendes Kartenguthaben anderweitig nachweist.
§ 6 Reklamationen
Etwaige Reklamationen hinsichtlich des „Feuerlöscher“ können zur Öffnungszeit jederzeit gegenüber den Verkaufsstellen der Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA geltend gemacht werden.
§ 7 Verlust und Missbrauch
Die Risiken des Verlustes oder des Missbrauchs des „Feuerlöscher“ trägt der Karteninhaber. Insbesondere haben die Verkaufsstellen der Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA keine Prüfungspflicht, ob der Karteninhaber rechtmäßiger Besitzer der Karte ist.
§ 8 Haftung
Die Basketball Hagen GmbH & Co. KGaA haftet, gleich aus welchem Grunde (nicht abschließend, aber exemplarisch: Unmöglichkeit, Verzug, unerlaubte Handlung, Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss), nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Freizeichnungsklausel gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
§ 9 Gerichtsstand/anwendbares Recht
Sofern der Karteninhaber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Gerichtsstand Hagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.