Rollstuhlbasketball ist seit den Paralympics 1960 Teil des offiziellen Wettkampfprogramms. Genau wie im Fußgängerbasketball treten fünf Spielerinnen pro Team gegeneinander an. Für faire Ausgangsbedingungen wurde ein Punktesystem eingeführt. Auf der Grundlage einer funktionalen Klassifizierung mit Blick auf rollstuhlbasketballspezifische Fähigkeiten (z. B. Lenken des Rollstuhls oder Dribbeln und Passen des Balls) wird den Sportlerinnen ein Punktewert zwischen 1 und 4.5 zugewiesen. Dabei erhalten Spielerinnen mit nur geringer Beeinträchtigung höhere Werte. Die Gesamtpunktzahl der fünf Spielerinnen einer Mannschaft auf dem Feld darf maximal 14 Punkte betragen.
Spielfeldgröße und Spielzeit sind identisch mit der olympischen Variante. Regeltechnisch gibt es nur wenige Anpassungen: Es gibt kein Doppeldribbling, d.h. der Ball darf jederzeit mit beiden Händen aufgenommen oder auch auf dem Schoß abgelegt und im Anschluss weitergedribbelt werden. Die Spielerinnen können den Rollstuhl durch bis zu zwei Armschübe antreiben, bevor sie den Ball erneut dribbeln müssen. Ebenso ist erlaubt, den Rollstuhl fortzubewegen und gleichzeitig den Ball zu dribbeln. Beim Verteidigen gilt der Rollstuhl als Teil der Spielerinnen. Entsprechend sind das Rempeln oder Wegdrücken einesr Gegenspielersin genauso verboten wie Körperkontakt im Fußgängerbasketball. Für ein regelkonformes Verteidigen muss derdie verteidigende Spielerin sich klar vor demder angreifenden Spielerin befinden.
Auf nationaler Ebene dürfen auch Sportler*innen ohne Behinderung unter Berücksichtigung des Punktesystems am Ligabetrieb teilnehmen.